Geruchs- und Emissionsgutachten Biogasanlage Delitzsch
Herausforderung
Ein regionaler Energieversorger plante die Erweiterung seiner bestehenden Biogasanlage um ein zweites Blockheizkraftwerk (BHKW) mit 600 kW elektrischer Leistung. Die zuständige Immissionsschutzbehörde forderte im Rahmen des BImSchG-Änderungsgenehmigungsverfahrens den Nachweis, dass die Geruchsimmissionen im angrenzenden Wohngebiet den Richtwert von 10 % der Jahresstunden (GIRL) nicht überschreiten. Zusätzlich waren die Schadstoffemissionen (Formaldehyd, NOx, CO) des neuen BHKW-Motors zu bewerten.
Unsere Lösung
Lücking & Härtel führte eine Geruchsimmissionsprognose nach GIRL mittels Ausbreitungsrechnung (AUSTAL) durch. Die Emissionsquellencharakterisierung umfasste sowohl diffuse Quellen (Fahrsiloflächen, Gärreste-Endlager) als auch gefasste Quellen (BHKW-Abgas, Fackel). Durch die Empfehlung einer gasdichten Abdeckung des Gärreste-Endlagers konnte die Geruchsbelastung im Wohngebiet deutlich unter den Richtwert gesenkt werden. Die Schadstoffbewertung der Motoremissionen erfolgte gemäß TA Luft und der 44. BImSchV.
Eingesetzte Leistungen
- Geruchsimmissionsprognose nach GIRL mit Ausbreitungsrechnung (AUSTAL)
- Schadstoffbewertung der Motoremissionen nach TA Luft und 44. BImSchV
- Emissionsquellencharakterisierung (diffuse und gefasste Quellen)
- Entwicklung von Minderungsmaßnahmen zur Geruchsreduktion
- Erstellung der Antragsunterlagen für das BImSchG-Änderungsgenehmigungsverfahren
Ergebnis
Die Genehmigung wurde ohne Auflagen erteilt. Die empfohlene Abdeckung des Gärreste-Endlagers reduzierte die Geruchsimmissionen um rund 40 % und verbesserte damit auch die Situation für die Bestandsanlage deutlich.